Detail
Die Vision vom unkomplizierten, unbürokratischen Datenaustausch mit der Justiz ist längst Realität.
Durch webERV von Telekom Austria ist ein Nacherfassen der Daten in Ihrem System damit nicht mehr notwendig. Derzeit benötigen Sie für das Einbringen der Schriftsätze sowie für den Empfang des Rückverkehrs noch ein eigenes Programm.
Kostbare Zeit gewonnenAn einem einfachen Beispiel illustriert: Schriftsätze, die um 23:59 Uhr bei Telekom Austria eingehen, gelten als fristgerecht, auch wenn die Frist am selben Tag um 24 Uhr abläuft. Im Rückverkehr werden die
Schriftsätze täglich am Morgen für Sie hinterlegt. Eine Ausfertigung auf Papier befindet sich zum selben Zeitpunkt noch auf dem Transport.
Kosten erspartRechtsanwälte können einen um € 3,20
höheren Tarif geltend machen (§23a RATG). Ein weiterer Kostenvorteil ergibt sich durch die nachträgliche Abbuchung der Gerichtskosten. Bei der Übermittlung von Firmenbuchanträgen erhält der Anwalt zusätzlich € 7,- (§ 23a RATG), wenn er sämtliche dafür notwendige Urkunden im Urkundenarchiv abspeichert und bei der Übermittlung des Antrags im webERV darauf referenziert.
BetriebszeitenSowohl die Übermittlung der Schriftsätze und Empfang des Rückverkehrs, als auch die Online-Einsicht in das Vermittlungsjournal stehen rund um die Uhr, also von
Montag - Sonntag von 0:00 - 24:00 Uhr, zur Verfügung.
Übermittlung von Jahresabschlüssen an das Firmenbuch
Seit 1. Juli 2008 gibt es einen geänderten Modus zur Ablieferung von Jahresberichten an das Firmenbuch (Übermittlungen nach §§277 bis 281 UGB).
Details
War diese Seite für Sie hilfreich?
Ja Nein
Preis
Die Online-Einsicht in das Vermittlungsjournal steht kostenlos zur Verfügung. Alle Entgelte für den
Elektronischen Rechtsverkehr über Internet (
webERV) finden Sie auf der
AGB-Seite des Unternehmensportals von Telekom Austria.
War diese Seite für Sie hilfreich?
Ja Nein
Abwicklung
Sie schicken Ihre Schriftsätze elektronisch an Telekom Austria. Die Datensätze werden geprüft und der Empfang sofort rechtsverbindlich bestätigt. Dann wird alles an das Bundesrechenzentrum weitergeleitet. Schriftsätze gelten als bei Gericht eingelangt, sobald der Empfang durch Telekom Austria und in weiterer Folge durch die Gerichts-EDV bestätigt ist. In jedem Fall ist der von Telekom Austria rückgemeldete Zeitpunkt der Zeitpunkt der rechtsverbindlichen Einbringung bei Gericht.
Gleichzeitig mit dem Einbringen empfangen Sie Ihren Rückverkehr mit Informationen über das tatsächliche Einlangen Ihrer Schriftsätze bei Gericht, Bewilligungen von Mahnklagen und Exekutionsanträgen, Erledigungen und Ladungen. Damit sparen Sie zusätzlich Zeit und vermeiden Fehler in der Nacherfassung der Daten.
Die Bestätigung Ihrer Identität und die Anmeldung am webERV-System erfolgt ausschließlich über eine gesicherte Verbindung und mit Hilfe eines digitalen Zertifikats. Dieses erhalten Sie bei der Bestellung von webERV auf Wunsch kostenlos dazu.
Das Vermittlungsjournal ist ein lückenloser Nachweis aller Datentransfers. Über das Internet können Sie mit Hilfe Ihrer webERV-Berechtigungen in Ihren Teil dieses Journals Einsicht nehmen und Schriftsätze des Rückverkehrs neuerlich hinterlegen lassen. Eine Online-Administration ermöglicht eine rasche Zuordnung des digitalen Zertifikats zur webERV-Berechtigung und die Bekanntgabe von Urlaubszeiten.
Als Fundament dieses Services gelten Vereinbarungen zwischen Telekom Austria Business Solutions, Bundesministerium für Justiz, dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
webERV rechnet sich ab 15 Schriftsätzen/Monat
Der Einsatz des webERV rechnet sich je nach Kanzleigröße bereits ab 15 eingebrachten Schriftsätzen pro Monat. Die
Investitionskosten in die Hard- und Software sind dabei
bereits berücksichtigt. Fast jede am Markt befindliche Forderungs- und Betreibungs-Software und Rechtsanwalts-Komplettlösung unterstützt den webERV. So wird der Umgang damit noch einfacher und attraktiver. Die Kosten des Rückverkehrs übernimmt das Justizministerium.
Gesetzliche Grundlagen
Lesen Sie eine kurze Zusammenfassung der - für den Elektronischen Rechtsverkehr relevanten -
rechtlichen Grundlagen.
War diese Seite für Sie hilfreich?
Ja Nein
Anmeldung
Die Teilnahme am webERV steht jedem zu gleichen Teilnahmebedingungen offen.
- Rechtsanwälte und Notare senden das Anmeldeformular an Ihre zuständige Kammer, die die Weiterleitung an uns veranlasst.
- Sozialversicherungsträger senden ihr Anmeldeformular an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der diese sammelt und an Telekom Austria weiterleitet.
- Alle anderen Teilnehmer senden ihre Anmeldung direkt an Telekom Austria.
Die Überprüfung der Berechtigung erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Justizministeriums.
Sind Sie bereits ERV-Kunde und stellen Sie auf webERV um, dann entfällt der oben beschriebene Zwischenschritt und Sie senden das Bestellformular direkt zu Telekom Austria.
War diese Seite für Sie hilfreich?
Ja Nein
Software-Hersteller
Folgende Software-Hersteller haben in ihren Produkten webERV implementiert:
War diese Seite für Sie hilfreich?
Ja Nein
Spezialisten-Information
Für den webERV gibt es eine Schnittstellen-Beschreibung (siehe Kasten rechts), die es Software-Firmen ermöglicht, webERV-Module in bestehende Komplettlösungen einzubinden oder neue webERV-Software zu schreiben.
Eine 'Mailing-List' garantiert den gegenseitigen Erfahrungsaustausch zwischen den Software-Entwicklern und Telekom Austria.
Anmeldung für Mailing List
War diese Seite für Sie hilfreich?
Ja Nein