Detail
Die Grundstücksdatenbank ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte, wie z. B. Eigentümer und Belastungen eingetragen werden. Jeder kann, sofern man einen
Dataweb-Zugang hat, online Grundbuchauszüge abfragen. Die Grundstücksdatenbank wird in Kooperation mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen angeboten.
In der Grundstücksdatenbank können Sie
Online-Abfragen aus dem
Grundbuch (geführt von den Bezirksgerichten) sowie aus dem
Kataster (Pläne, geführt von den Vermessungsämtern) durchführen. Die Grundstücksdatenbank wird zentral für ganz Österreich vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz geführt.
Das
Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Es dient der Sicherung des Rechtsverkehrs durch Offenkundigkeit der Rechtsverhältnisse, als Erwerbsart für den Erwerb dinglicher Rechte an Liegenschaften und der steuerlichen Überwachung.
Der
Grenzkataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte
öffentliche Einrichtung zum verbindlichen
Nachweis der Grenzen der Grundstücke und zur bloßen Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse.
Gesetzliche Grundlagen
Grundbuchumstellungsgesetz BGBl. Nr. 550/1980 i.d.F. BGBl. I Nr. 94/2003
Vermessungsgesetz BGBl. Nr. 306/1968 i.d.F. BGBl. I Nr. 9/2004
Grundstücksdatenbankverordnung Gratishilfe:
Vor dem Einstieg in die Grundstücksdatenbank können Sie
kostenlos unter dem Menüpunkt
"Suche nach politischen Gemeinden / Katastralgemeinden" die für eine Adress-Suche in der Grundstücksdatenbank nötige PG-Nummer über Eingabe des Gemeindenamens herausfinden.
Sollten Sie bereits die für den Abfruf eines Grundbuchauszuges nötige Einlagezahl (kurz: EZ) haben, so können Sie über diese Hilfsdatenbank auch die Nummer des Grundbuchs (KG-Nummer) herausfinden und damit direkt den Grundbuchsauszug in der Grundstücksdatenbank abfragen.
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Kosten
Anmeldung zu Dataweb:
|
Einrichten einer Zugangsberechtigung |
20,- |
Abfragen in der Grundstücksdatenbank:
|
je zehn angefangene Zeilen von alphanumerischen Daten sowie Auszügen aus der Digitalen Katastralmappe (DKM) |
0,28 |
|
je Auszug aus der Digitalen Katastralmappe (DKM) |
0,28 |
Urkunden in der Urkundensammlung (Firmenbuch sowie Grundbuch)
(wird über Firmenbuch verrechnet) |
0,70 |
|
Entgelt pro Dokument (
HTML
-Seite) |
0,40 |
Die angegebenen Entgelte verstehen sich ohne eine allfällige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Preisliste
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Betriebszeiten
Dataweb
ist grundsätzlich 7 x 24 Stunden erreichbar.
Die Grundstücksdatenbank können Sie
Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr erreichen.
Ein Betrieb darüber hinaus wird seitens BMWA angeboten, jedoch nicht garantiert.
Fest geplante Wartungsfenster (kein Betrieb):
Dienstag bis Samstag von 0:00 bis 3:00 Uhr.
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Anmeldung
Anmeldeformular (PDF)
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Grundbuchurkunden
NEU! Grundbuch - Urkunden stehen ab sofort zur Verfügung
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, direkt über die Grundbuch-
Applikation
auch Grundbuch-Urkunden (PDF-Format) abzurufen
Kosten pro Dokument:
*Gebühren (lt. Verordnung des BMJ, BGBl. II Nr. 395/2004) |
0,70 EUR exkl. MwSt. |
|
TA-Aufschlag |
0,40 EUR exkl. MwSt. |
* Inhaltlich sind die Grundbuch-Urkunden zwar der GDB zuzuordnen, tatsächlich wird die Applikation aber vom Firmenbuch geführt. Dh, auch die Kosten werden vom Firmenbuch vorgeschrieben und in der
Dataweb
-Rechnung auch unter dem Posten
Firmenbuch Gericht (= Gebühren) bzw.
Entgelt Firmenbuch Telekom Austria (=TA-Aufschlag) verrechnet.
Allgemeines:
Roll-Out Termine: Die Bezirksgerichte wurden 2006 laufend auf die elektronische Urkundenspeicherung umgestellt. Die Umstellung ist mit November 2006 abgeschlossen.
Wann die einzelnen Bezirksgerichte mit der elektronischen Urkundenerfassung in Betrieb gegangen sind, finden Sie unter
http://www.edikte.justiz.gv.at unter dem Link "Kundmachungen der Justiz". Es gibt keine Rückwärtsdokumentation. Urkunden älteren Datums werden nachträglich
NICHT eingescannt.
Urkunden-Typen:
Welche Urkunden zur Abfrage zur Verfügung stehen bzw. welche nur gerichtsinternen Zwecken vorbehalten sind, entnehmen Sie bitte aus dieser Liste.
Grundbuch Urkunden-Liste
Eingabefelder:
Gericht:
Nummer des zuständigen Bezirksgerichts. (z.B. 40 für BG Baden)
Tagebuchzahl:
Tagebuchzahl der gesuchten Urkunde. Tagebuchzahl sind Nummern, die vom Grundbuchgericht den Einbringungen fortlaufend zugeordnet werden.
Jahr:
Jahr in dem die Urkunde eingebracht wurde.
Justizsignatur
Seit
01.01.2007 besteht die Möglichkeit, Grundbuch Urkunden alternativ zur bisherigen Abfragemöglichkeit auch mit der Justizsignatur abzurufen:
• Grundbuch-Urkunden (nur Urkunden, die kleiner 1 MB sind)
Die Gebühren sind unverändert, unabhängig davon ob ein signierter oder nicht signierter Auszug abgefragt wird.
Technische Voraussetzungen:
Zur erfolgreichen und vollständigen Prüfung der Justizsignatur ist der
Adobe Reader 8.0 Voraussetzung.
Anleitung zur Abfrage mit Signatur
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